Batterieverordnung
Rücknahme / Entsorgung von Batterien §12 BatterieV
Durch den Verkauf von Batterien und Akkus oder durch den Verkauf von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
- Laut der "Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus" dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall
mit dem normalen Restmüll entsorgt werden.
- Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien,
die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahme- stellen zurückzugeben.
- Nutzen Sie bitte diese unentgeltliche Rückgabe ihrer verbrauchten Batterien und Akkus in Sammelbehälter oder einer öffentlichen Sammelstelle, wie z.B. einem Wertstoffhof der Kommunen.
- Batterien und Akkus, die mit einem der folgenden Symbole versehen sind und über uns bezogen wurden, oder durch über uns bezogene Akkus ersetzt wurden, können Sie uns gerne auch frei Haus zur fachgerechten kostenlosen Entsorgung zusenden. Die Alt-Batterien und Akkus müssen dann sicher und fachgerecht verpackt sein. Die Kontakte sind gegen Kurzschluss (wegen Brandgefahr) zu sichern.
Schadstoffhaltige und kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit den Symbolen einer durchgestrichenen Mülltonne oder eines Müllbehälters, sowie dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls gekennzeichnet.
Das chemische Symbol (Pb, Cd oder Hg) wird unter dem Zeichen abgebildet.
Pb = Batterie / Akku enthällt Blei Cd = Batterie / Akku enthält Cadmium Hg = Batterie / Akku enthällt Quecksilber
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